Sehr geehrtes Fachgruppenmitglied !

Auch wir freuen uns, daß es nach langen Verhandlungen mit der Versicherungswirtschaft und Ihrer WKO Fachgruppen- Vertretung gelungen ist, eine hervorragende Versicherungslösung für die Absicherung der täglichen Risiken innerhalb Ihrer beruflichen Tätigkeit zu kreieren.

Nachdem dieses Thema jedoch ein sehr Komplexes ist, welches - auch nach bestmöglicher Darstellung - oftmals Fragen aufwirft, haben wir versucht, die offensichtlichsten dieser Fragen bereits im Vorfeld für Sie nachstehend zu beantworten.

Bitte scheuen Sie sich nicht, uns bei noch offenen Fragen zu kontaktieren und eine unverbindliche, persönliche Beratung anzufordern.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 Ihr


 
 Fred Ehrlich
 Akademischer Versicherungsmakler


 

 

Was ist die eigentliche Zielstellung dieser Rahmenvereinbarung ?

Das primäre Interesse und Motiv der Interessensvertretung zum Abschluss eines Rahmenvertrages war, die vielfältigen Risiken, die für ihre Mitglieder in der täglichen Arbeit entstehen können, abzusichern.

Gleichzeitig sollte die - oft mühsame Suche des Einzelnen - nach dem besten Versicherungsschutz ausgelagert und ein maßgeschneidertes Versicherungsprodukt kreiert werden.

Dies sollte grundsätzlich mit Leistungsverbesserungen gegenüber herkömmlichen Versicherungspolizzen sowie mit möglichst geringem Prämienaufkommen verbunden sein.


 

Was ist der genaue Inhalt dieser Rahmenvereinbarung ?

Gegenstand dieses Rahmenvertrages stellen folgende Versicherungssparten dar:

  Haftpflichtversicherung - Beruf
  Rechtsschutzversicherung - Beruf und Privat
  Unfallversicherung - Beruf und Privat - weltweit
  Sachversicherung für Ihre Praxis


Es gelten die Tarif- und Produktbeschreibungen - vorallem aber die jeweiligen Versicherungsbedingungen, die auf den Erläuterungsseiten eingesehen werden können.

 

 

Wer kann diese spezielle Form der Versicherungsverträge beantragen ?

Die Leistungen dieses Rahmenvertrages können unter Zugrundelegung ihrer WKO- Mitgliedsnummer von folgenden Personen in Anspruch genommen werden:

Lebens- und Sozialberater, Psychologische Berater, Sportwissenschaftliche Berater und Ernährungsberater

 

Wie kann ich den Beitritt zum Versicherungs- Rahmenvertrag beantragen ?

Sie informieren sich auf den einzelnen Produktseiten über die speziellen Leistungen des Rahmenvertrages.

Als letzten Punkt im Menü finden Sie den Antrag auf Beitritt zum Rahmenvertrag.
Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus - wählen Sie Ihren gewünschten Versicherungsschutz und senden Sie uns das Formular.

 



Wann beginnt der Versicherungsschutz ?

Wir werden nach Einlangen des  Antrages, diesen unverzüglich nach Prüfung an den Versicherer weiterleiten und uns um die raschest mögliche Polizzierung und Ihren Versicherungsschutz bemühen.
Versicherungsschutz besteht nach Einlangen des vollständigen Antrages beim Versicherer, keinesfalls jedoch vor dem beantragten Versicherungsbeginn.

 


Sie verfügen in einzelnen Versicherungssparten bereits über ähnliche Verträge ?

Sie können Ihren Berufsversicherungsschutz ganz individuell nach Ihren Wünschen gestalten.

Sollten Sie in einzelnen Bereichen bereits über ähnliche Versicherungspolizzen verfügen, so steht es Ihnen frei, diese bei der Beantragung Ihrer LSB- Versicherung auszusparen
- das bedeutet, daß Sie die im Rahmenvertrag angebotenen Sparten nicht zur Gänze beantragen müssen.
Selbstverständlich beraten wir Sie gerne über die Auflösungsmöglichkeit Ihrer bestehenden Verträge bzw. übernehmen die Evidenzhaltung in terminlicher Hinsicht für Sie.


Oftmals kann es jedoch von Vorteil sein, die angebotenen Sparten des Rahmenvertrages trotz noch bestehender Verträge abzuschliessen, da in herkömmlichen Versicherungspolizzen die speziellen Deckungen unseres Rahmenvertrages nicht enthalten sind.
Gerne informieren wir Sie auf Wunsch über die Unterschiede zu Ihrem eventuell bestehenden Vertrag.

Wir erklären uns ausdrücklich bereit, zum Einen bei der Auflösung ähnlicher, bestehender Produkte behilflich zu sein und auf Wunsch des WKO- Mitgliedes eine kostenlose, persönliche Beratung durchzuführen.



Was passiert bei einem Schadensfall ?

Der Versicherungsmakler übernimmt im Schadensfall die Betreuung und unterstützt bei allen erforderlichen Formalitäten bei der Schadensregulierung.


 

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