Ärzte- Unfallversicherung
für Lebens- und Sozialberater

 

Jährlich passieren in
           Österreich über 800.000 Unfälle.

 

         Viele davon verlaufen relativ
           glimpflich, gerade bei schweren
           Unfällen ist aber neben den
           gesundheitlichen Folgen auch mit
           finanziellen Langzeitfolgen durch
           Einkommenseinbußen zu rechnen.

 

 

Versicherungsgegenstand

Das Versicherungsunternehmen bietet Schutz, wenn der versicherten
Person während der Versicherungsdauer ein Unfall zustößt.
Zugrunde liegen dafür die versicherten Sparten sowie die jeweiligen Versicherungssummen.


Gültigkeit der Versicherung


Unfälle im Berufsbereich
Unfälle im Privatbereich
24 Stunden - Deckung
Weltweite Gültigkeit


Im Rahmenvertrag versicherte Sparten


Dauernde Invalidität
Todesfall
Unfallkosten
A
ssistance - Leistungen

 

Unfalldefinition

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet oder stirbt - inbesondere auch durch

 

       Ertrinken
   
   Erfrierungen
   
   Verbrennen
   
   Verbrühungen
   
   Einwirkungen von elektrischem Strom
   
   Einatmen von Gasen, Dämpfen oder schädlichen Stoffen
   
   Nahrungsmittelvergiftung
   
   Verschlucken von festen Gegenständen
   
   Plötzliche Zerrung und Zerreissung von Muskeln,
          Bändern und Meniskusverletzungen
   
   Zerrungen und Zerreissung infolge ungewohnter Kraftanstrengung
   
   Rettung von Menschenleben
   
   Bewußtseinsstörungen
   
   Unfälle infolge Herzinfarkt oder Schlaganfall
   
   Kinderlähmung
   
   Folgen von FSME und Lyme-Borreliose
   
   Tollwut und Wundstarrkrampf
   
   Impffolgeschäden
   
   Infektionskrankheiten infolge Hautverletzungen durch Tiere
   
   Schlangenbisse und Insektenstiche 

 

 


Im gegenständlichen Rahmenvertrag können nach Absprache
mit der Wirtschaftskammer Kärnten folgende Berufsbilder versichert werden:

   Lebens- und Sozialberater

      Psychologische Berater,
      Sportwissenschaftliche Berater, Ernährungsberater
 

 

 


Invalidiätsvorsorge
Versicherungssumme EUR 100.000.--

Hier basiert die Leistung auf einer wesentlich verbesserten Gliedertaxe -
welche herkömmlicherweise auschließlich Ärzten zur Verfügung steht -
wie folgt:

Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit

  
   eines Armes oder einer Hand 100 %
  
   eines Daumens oder Zeigefingers 100 %
  
   eines anderen Fingers 50 %
  
   eines Beines oder Fußes 100 %
  
   einer großen Zehe 10 %
  
   einer anderen Zehe 5 %
  
   der Sehkraft eines Auges,
         (gleichgültig ob die Sehkraft des anderen
         Auges bereits verloren war oder nicht) 100 %
  
   des Gehörs eines Ohres 50 %
  
   des Gehörs beider Ohren 100 %
         sofern jedoch das Gehör des anderen Ohres vor Eintritt
         des Versicherungsfalles bereits verloren war 80 %
  
   des Geruchssinnes 20 %
  
   des Geschmackssinnes 20 %
  
   der Milz 20 %
  
   einer Niere 20 % -
         sofern jedoch die zweite Niere vor Eintritt des Versicherungsfalles
         beeinträchtigt war oder durch den Versicherungsfall beide Nieren
         gleichzeitig beeinträchtigt sind 60 %

 

 


Berufsunfähigkeit nach Unfall
Versicherungssumme EUR 100.000.--

   
   Bei nachgewiesener Unfähigkeit, den in der Polizze dokumentierten
          Beruf ausüben zu können, werden 100 % der vereinbarten
          Versicherungssumme für dauernde Invalidität geleistet.

 

 


Todesfall
Versicherungssumme EUR 10.000.--

   
   Bei Ableben der versicherten Person durch Unfall erbringt das
          Versicherungsunternehmen die Leistung an die von Ihnen
          gewünschte Person.

 

 


Knochenbruch

  
   Bei Fraktur eines Knochens nach Unfall erbringt das
          Versicherungsunternehmen die Pauschalleistung



  Leistung EUR 100.--

 

 


Unfallkosten
Versicherungssumme EUR 5.000.--


    Heilkosten,
    die zur Behebung der Unfallfolgen aufgewendet und
    nach ärztlicher Verordnung notwendig sind - sowie zusätzlich

   
   Kosten des Verletztentransportes
   
   Erstmalige Anschaffung künstlicher Gliedmaßen
   
   Erstmalige Anschaffung eines Zahnersatzes
   
   Im Ausland entstandene Arzt- und Medikamentenkosten
          werden bis maximal 200 % der Versicherungssumme ersetzt.
   
   Die Kosten kosmetischer Operationen zur Behebung
          unfallbedingter Entstellungen werden bis EUR 5.000.-- ersetzt.
   
   Die Kosten für Anwendungen der traditionellen chinesischen
          Medizin (TCM) zur Behebung der Unfallfolgen
          werden auch ohne ärztliche Verordnung ersetzt.

         

     Bergungskosten,
     die notwendig werden, wenn die versicherte Person einen

    
   Unfall erlitten hat oder in
    
   Berg- oder Seenot geraten ist und verletzt
           oder unverletzt geborgen werden muss,
    
   durch einen Unfall oder infolge Berg- oder
           Seenot den Tod erleidet und ihre Bergung erfolgen muss.

           Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Suchens

           nach der versicherten Person und ihres Transportes bis zur nächsten
           befahrbaren Straße oder bis zu dem Unfallort nächstgelegenen Spital.



      Rückholkosten,
      wenn die versicherte Person

     
   außerhalb ihres Wohnortes verunfallt ist,
            von der Unfallstelle bzw. dem Krankenhaus,
            in das sie nach dem Unfall gebracht wurde,
            an ihren Wohnort bzw. zum nächstgelegenen Krankenhaus.



       Überführungskosten -
       nach einem tödlichen Unfall werden auch die

      
   Kosten der Überführung des Toten zu
             dessen letzten Wohnort in Österreich bezahlt.



       Nottransportkosten,
       das sind die Kosten des

      
   ärztlich angeordneten Rücktransportes der versicherten
             Person nach Österreich für den Fall, dass der Grad eines
             Unfalles oder einer Krankheit im Ausland einen solchen
             erforderlich macht.
             Der Rücktransport erfolgt durch eine
             vom Versicherer genannte Organisation
             (z.B. Tyrolean Air Ambulance oder Wiener Verein).
 
      
   Das Versicherungsunternehmen ersetzt die Kosten des
             Nottransportes zur Gänze - unabhängig von der vereinbarten
             Versicherungssumme und ohne Anrechnung auf diese.



        Kinderbegleitkosten,
        das sind die Kosten für

       
    Unterkunft und Verpflegung einer erwachsenen Person
               im Krankenhaus, so ferne ein mitversichertes
               - maximal 18- jähriges Kind -zumindest 24 Stunden
               stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wird.
              
         Leistung bis EUR 500.--



         Krankenbesuchskosten,
         das sind bei einem Krankenhausaufenthalt der versicherten
         Person im Ausland von mindestens fünf Tagen die

        
   Kosten für die Reise einer der versicherten Person
               nahe stehenden Person zum Ort des Krankenhausaufenthaltes
               und von dort zurück zum Wohnort.
               Krankenbesuchkosten werden ohne Anrechnung
               auf die Versicherungssumme ersetzt.
              
          Leistung bis EUR 1.000.--



         Hubschrauberrettungskosten,
         das sind die notwendigen Kosten eines
         Rettungstransportes der versicherten Person mittels

        
   Hubschraubers nach einem Unfall.
               Diese Kosten werden ohne Anrechnung auf die
               vereinbarte Versicherungssumme für Unfallkosten ersetzt.
              

          Leistung bis EUR 7.500.--



         Kosmetische Operationen,
         sind Kosten und Aufwendungen zur Behebung von
         optischen Beeinträchtigungen nach einem versicherten Unfall

         Leistung bis EUR 5.000.--


 

 


Assistance- Leistungen

          Mitversichert sind die Organisation bzw. Kostenübernahme
          nachstehend angeführter Dienstleistungen, soferne die
          versicherte Person sich aufgrund eines versicherten Unfalles
          mindestens 24 Stunden in einem Spital befindet.
          Leistungen werden auschließlich - mit Ausnahme von Punkt 3 -
          in Österreich und maximal für die Dauer von sechs Wochen erbracht:


           Haushaltsbereich

          
   Haushaltshilfe
          
   Häusliche Pflege der verunfallten Person
          
   Essensversorgung
          
   Wohnungsreinigung
          
   Wohnungssicherung
          
   Versorgung von Kindern im gleichen Haushalt
          
   Versorgung von Haustieren im gleichen Haushalt
          
   Unaufschiebbare Behördenwege

                 Ersetzt werden die durch den Assisteur organisierten
                 Leistungen durch Professionisten bis zu einem
                 Zeitraum von sechs Wochen ab dem Unfalltag - EUR 75.--
                 
            Leistung bis maximal EUR 3.150.--

 


         Kinderbetreuung -
            bis zum 15. Lebensjahr durch

           
    Nachbarn, Bekannte oder Verwandte,
                   die nicht im gleichen Haushalt leben - täglich EUR 40.--
                  
            Leistung bis maximal EUR 1.680.--

 


         Organisation / Unterstützung

            Weiters werden nach einem versicherten
            Unfall mit Dauerfolgen organisiert und ab einem versicherten
            Unfall mit Dauerfolgen von zumindest 35 % dauernder Invalidität
            oder einem versicherten Todesfall zusätzlich zur Organisation
            auch die folgenden Kosten übernommen:


           
    Beratung für Lebensplanung
           
    Psychologische Beratung
           
    Beratung für Wohnungsumbau
           
    Beratung für Berufsumschulung

            Leistung bis EUR 750.--

 


          Kosten eines Dolmetschers

         
   Nach einem Unfall im Ausland, welche
                  innerhalb einer Woche nach dem Unfall anfallen
                  
             Leistung bis maximal EUR 750,--

 


          Kosten für eine einmalige Rechtsberatung
            
             hinsichtlich der rechtlichen Auswirkungen
             eines versicherten Unfalles werden übernommen.

 

 


              Monatliche Versicherungsprämie EUR 16.--
 

              Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
              welche Sie bei Bedarf hier einsehen oder downloaden können :